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Eheschließung von Johann Michael Strauß
[Dompfarre St. Stephan, Trauungsbuch 60, fol. 210v]
“Testim(onium) baptismi ostendit et iterum recepit. Sponsus in
tribus denunciat(ionibus) dispensatus ab a(dmodum) r(everendissimo) P(atre)
Kampmiller; Sponsa authoritate ordinaria; deposito utriumque libertatis
juramento, cop(ulati) sunt 11. Febr.
Der ehrbare Johann Michael Strauß, Bedienter bey titl. Excell. H(errn)
Feldmarschall Grafen von Roggendorff, ein getauffter Jud, ledig, zu Ofen
gebürtig, des Wolf Strauß und Theresiae ux(oris), beyden jüdisch
(durchgestrichen: gestorbenen) abgelebten, ehe(liche)r Sohn;
Mit der ehr- und tugendsamen Rosalia Buschinin, zu Gföll in U(nter-)
ö(sterreich) gebürtig, des Johann Georg Buschini, eines gewesten
Jägers, und Evae Rosinae ux(oris) ehelichen Tochter.
Testes: Adam Martin Mohr, ein Cattonformstecher im groß(en) Eisenhutischen
Haus beym Arsenal, und Leonard Griffeneder, Bedienter bey titl. H(errn)
Grafen Reinhardt von Starhemberg.”
(Übersetzung der ersten lateinischen Vermerke: Er zeigte das Taufzeugnis
vor und nahm es wieder zu sich. Der Bräutigam wurde von den drei
Aufgeboten durch den sehr ehrenwerten Pater Kampmiller dispensiert, die
Braut mit der Bewilligung des Ordinariats. Nach von beiden abgelegtem
Eid, daß sie noch ledig wären, sind sie am 11. Februar getraut
worden).
Die Geschichte der Fälschung der Eintragung der Trauung
des Johann Michael Strauß mit Rosalia Buschin im Jahre 1941
(nach Hanns Jäger-Sunstenau: “Johann Strauß Der Walzerkönig
und seine Dynastie; Familiengeschichte, Urkunden”, Verlag Jugend
und Volk Wien, 1965 S. 86,87; Zitat, daher in der überholten
Schreibweise mit "ß"):
Das Trauungsbuch Nr. 60 (1761-1762) des Dompfarramtes St. Stephan wurde
dort beschlagnahmt und dem Reichssippenamt in Berlin übergeben. In
der Reichshauptstadt nahm man daraufhin das ganze Buch Seite für
Seite mit Kleinfilm auf und stellte eine Kopie auf dickem Fotopapier her,
die in vier Bände eingebunden wurde. Der erste Band erhielt als erstes
Blatt eine “Beschreibung” und diese links unten eigens aufgeklebt
einen mit dem Dienstsiegel des Reichssippenamtes versehenen Beglaubigungsvermerk:
“Die Übereinstimmung umstehender Fotokopie mit dem vorgelegten
Original wird hiermit beglaubigt. Berlin, den 20. 2. 1941. Reichssippenamt”.
Original und Kopienbände gingen nach Wien zurück, ersteres wurde
in einem Tresor des Haus-, Hof- und Staatsarchivs versperrt, die Kopienbände
der Dompfarre St. Stephan zur Einordnung in die Reihe der Trauungsbände
übergeben. Auf der erwähnten ersten Seite drückte man neben
die Stampiglie des Reichssippenamtes auch noch diejenige des Dompfarramtes
Sankt Stephan auf. Dem Kenner, der die Kopie zur Hand nahm, war es nach
Durchsicht sofort klar, worum es gegangen war. Suchte er nämlich
auf Blatt 210 Rückseite den von ihm früher aus dem Original
abgeschriebenen Trauungsfall Strauß, musste er nun eine wesentliche
Änderung feststellen. In der Kopie, deren Seite 210verso in Berlin
fälschlicherweise die vom nächsten Blatt herübergenommene
Bezeichnung 211 erhalten hatte, fehlte nämlich die Eintragung Strauß
und an ihrer Stelle war die folgende Eintragung des Schustermeisters Johann
Georg Rupprecht an die vorhergehende Eintragung dem Oberleutnants Franz
de Dux unmittelbar angerückt. Schlug er daraufhin im Index auf Blatt
361 in der ersten Kolonne unten den Namen Strauß nach, wurde ihm
auch hier eine Überraschung zuteil: der früher vorhanden gewesene
Hinweis auf Blatt 210 war nicht mehr vorhanden; an seiner Stelle bemerkte
man nur einen dem Kenner allein verständlichen, von einer Abdeckung
bei der Fotoaufnahme herrührenden Oberstrich. Dabei kam den Fälschern
der Umstand zustatten, daß sie im Index nicht wie bei der Trauungseintragung
auf Blatt 210 selbst den ganzen Namen zu tilgen, sondern nur die Zahl
210 verschwinden zu lassen brauchten, weil der Name an sich mit der ersten
Hinweiszahl auf Blatt 51 ohne weiters stehen bleiben konnte, da die auf
dem genannten Blatt verzeichnete Eheschließung eines Strauß
keinen Verwandten der Musikerdynastie betrifft.
So hatte man also das gewünschte Ziel erreicht: die leidige Strauß-Eintragung
war den Augen aller Neugierigen entzogen und die Straußmusik, “die
so deutsch ist” wie der Stürmer schrieb, konnte weiterhin von
allen Reichssendern ausgestrahlt werden. Zur Erreichung eines so edlen
Zweckes war es nach damaliger Ansicht nur recht und billig, eine nebensächliche
Urkundenfälschung zu begehen. Um eine solche handelt es sieh unwiderlegbar
infolge der mit dem amtlichen Siegel bekräftigten Übereinstimmungsklausel
vom 20. Februar 1941.
Kurze Zeit nach der Befreiung holte das Dompfarramt den Originalband aus
dem Haus-, Hof- und Staatsarchiv zurück und bewahrt nebenher die
Kopie als Zeugnis für eine typische Handlung der Machthaber im “tausendjährigen
Dritten Reich.”
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